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Militärische Abwehrbefugnisse bei Angriffen auf Handelsschiffe
Der Autor untersucht, ob die militärische Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs auf ein (neutrales) Handelsschiff auf Hoher See durch dessen Flaggenstaat oder einen Drittstaat mit dem völkerrechtlichen Gewaltverbotsprinzip zu vereinbaren ist. Es wird festgestellt, daß ein Übergriff auf ein Handelsschiff im Regelfall noch nicht die Schwelle des «bewaffneten Angriffs» erreicht, so daß das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 VN-Charta grundsätzlich nicht gegeben ...

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